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Unser Steuerspartipp

Unsere Arbeitsleistungen, die bei Ihnen vor Ort durchgeführt werden, können Sie als „Haushaltsnahe Dienstleistung“ einkommenssteuerlich geltend machen. Voraussetzung hierfür ist die Bezahlung per Bank. Eine quittierte Barzahlung wird vom Finanzamt nicht akzeptiert.

Sie erhalten eine Rechnung, die sie entweder überweisen oder bequem durch uns einziehen lassen können. So haben Sie den korrekten Nachweis für das Finanzamt.